Wer gilt für die Belastungsgrenze als „schwerwiegend chronisch krank“?

 

Sie gelten als schwerwiegend chronisch krank, wenn Sie seit mindestens einem Jahr wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sein mussten. Unter dem Begriff "derselben Krankheit" ist eine solche Krankheit zu verstehen, die ununterbrochen besteht und deren ununterbrochene Behandlung Sie durch eine entsprechende Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes nachweisen können.

Voraussetzung ist eine ärztliche Dauerbehandlung, die durch mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit nachgewiesen werden muss. Zusätzlich muss eines von folgenden drei Kriterien erfüllt sein:
1. Sie haben die Pflegestufe 2 oder 3,
2. einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 Prozent oder Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) von mindestens 60 Prozent,
3. es findet eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Therapie, Verordnung von Heilmitteln oder Medikamenten oder Versorgung mit Hilfsmitteln) statt, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung, oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu befürchten sind.
Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen darüber Auskunft geben, ob Ihre Erkrankung schwerwiegend chronisch ist.

 

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