Die Bundesbeihilfeverordnung und die Gebührenordnung für Ärzte stellen wir Ihnen als Link zur Verfügung. Die Bundesbeihilfeverordnung wird inhaltlich zentral gepflegt und als Unterpunkt auf "Gesetze im Internet" veröffentlicht.
Höchstbeträge Heilpraktikerleistungen
Die Beihilfe hat die Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen auf bestimmte Leistungen und Höchstbeträge je Leistung beschränkt. Aus der Rechnung der Praxis müssen daher neben der Diagnose folgende Angabe ersichtlich sein: Die Leistung mit Leistungsbeschreibung, das Datum der Leistungserbringung und der für die Leistung berechnete Betrag. Welche Heilpraktikerleistungen bis zu welcher Höhe beihilfefähig sind, finden Sie hier.
Für Heilmittel erstatten wir Ihnen die Höchstbeträge nach Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung.