Die Bundesbeihilfeverordnung und die Gebührenordnung für Ärzte stellen wir Ihnen als Link zur Verfügung. Die Bundesbeihilfeverordnung wird inhaltlich zentral gepflegt und als Unterpunkt auf "Gesetze im Internet" veröffentlicht.
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Höchstbeträge Heilpraktikerleistungen
Aktueller Hinweis zu Eigenblutinjektionen in Heilpraktikerpraxen: Heilpraktikerpraxen dürfen aufgrund aktueller Rechtsprechung keine Eigenblutinjektionen herstellen oder verabreichen. Somit können Eigenblutinjektionen nicht erstattet werden.