Rechtsgrundlagen

Ob Bundesbeihilfeverordnung oder die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): diese und andere Dokumente bilden die Rechtsgrundlage für unsere Erstattung. Sie möchten Rechtliches selbst nachlesen? Dann nutzen Sie auch die Gebührenordnungen und Verzeichnisse, die wir Ihnen als Link oder PDF-Dokumente bereitstellen.

Die Bundesbeihilfeverordnung und die Gebührenordnung für Ärzte stellen wir Ihnen als Link zur Verfügung. Die Bundesbeihilfeverordnung wird inhaltlich zentral gepflegt und als Unterpunkt auf "Gesetze im Internet" veröffentlicht.

Bundesbeihilfeverordnung

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Höchstbeträge Heilpraktikerleistungen

Aktueller Hinweis zu Eigenblutinjektionen in Heilpraktikerpraxen: Heilpraktikerpraxen dürfen aufgrund aktueller Rechtsprechung keine Eigenblutinjektionen herstellen oder verabreichen. Somit können Eigenblutinjektionen nicht erstattet werden.