Beihilfedienste der PBeaKK
Seit über 45 Jahren haben wir Erfahrung als Beihilfedienstleister: Für die Beamtinnen und Beamten der Postnachfolgeunternehmen, der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation und für die Versorgungsberechtigten der früheren Deutschen Bundespost bearbeiten wir versiert und zuverlässig die Beihilfe. Darüber hinaus übernehmen wir für viele Berufsgenossenschaften (BG) und Bundesbehörden die Beihilfebearbeitung, wie zum Beispiel für die BG BAU, die BG Verkehr, die Bundesnetzagentur oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
- Wer kann Leistungen beantragen und Auskünfte von uns erhalten?
- Gilt bei der Erstattung von Arzneimitteln der Festbetrag?
- Welche Fristen gelten für die Beantragung von Beihilfen?
- Ist der Antrag bei der PBeaKK eingegangen? Gibt es eine Eingangsbestätigung?
- Welche Änderungen in meinen persönlichen Verhältnissen muss ich der PBeaKK melden?