Besteht für ein Arzneimittel ein Festbetrag, können wir Ihnen den Betrag nur bis zur Höhe des Festbetrages erstatten. Übersteigt der Verkaufspreis eines Arzneimittels den Festbetrag, so verbleibt diese Differenz als Selbstbehalt für Sie. Um solche Selbstbehalte zu vermeiden, können Sie sich vorab bei Ihrem Arzt oder Apotheker über die Festbeträge informieren.