Pflegeleistungen aus Ihrer Beihilfe

Sie beziehen über uns Beihilfe? Wenn Sie pflegebedürftig sind, dann bietet Ihnen Ihre Beihilfe grundsätzlich unter den gleichen Bedingungen Leistungen wie die Pflegeversicherung. Beihilfeleistungen beantragen Sie mit unserem gewohnten Beihilfeantrag.

Pflegeleistungen

Falls Sie Beamter oder Versorgungsempfänger sind, erhalten Sie von uns eine prozentuale Erstattung der geltenden Höchstbeträge – abgestimmt auf Ihren persönlichen Beihilfebemessungssatz. Beispiel: Sie haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent? Dann erhalten Sie auch 70 Prozent Pflegeleistungen nach der geltenden Bundesbeihilfeverordnung. Für die restlichen 30 Prozent tritt Ihre Pflegekasse ein.

Sind Sie bei einer gesetzlichen Pflegekasse versichert? Dann erhalten Sie in der Regel 50 Prozent über die Pflegekasse und 50 Prozent über Ihre Beihilfestelle.

Alle Anträge, beispielsweise auf Einstufung in einen Pflegegrad, Hilfsmittelanträge oder den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, stellen Sie bitte weiterhin bei der für Sie zuständigen Pflegekasse. Bitte senden Sie uns im Nachgang eine Kopie der Unterlagen, die Sie von der Pflegekasse erhalten haben, zu, damit wir die Höhe der Beihilfezahlungen prüfen können.

Werden Sie vollstationär – also beispielsweise in einem Pflegeheim – gepflegt? Dann kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Beihilfe gezahlt werden. Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber „Vollstationäre Pflege“.