Kann ich mit der Verordnung über Rehabilitationssport und Funktionstraining Kraftsport im Fitnessstudio durchführen?

Nein, wir erstatten weder Kosten für den Besuch eines Fitnessstudios noch für allgemeine Fitnessübungen. 

Übungen ohne medizinische Notwendigkeit, die lediglich für die Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens gedacht sind, werden von uns nicht erstattet. Hierzu zählen Maßnahmen, wie Rollstuhlkurse, Kampfsportarten, Sportarten der Selbstverteidigung und Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen.