Zum 17. Dezember 2021 tritt in Teilen die Richtlinie (EU) 2019/1937 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in Kraft. Über das nachfolgende Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, Verstöße jeglicher Art an die PBeaKK zu melden (Artikel 9 der EU-Richtlinie 2019/1937). Die PBeaKK stellt die Möglichkeit der Meldung über das Internet bereit, da hierbei auch die Anonymität – sollte diese gewünscht sein – gewährleistet ist.
Geben Sie Namen und Kontaktdaten an, so erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Meldung eine Bestätigung darüber. Eine Rückmeldung zur Sachverhaltsklärung oder zum aktuellen Status erhalten Sie innerhalb von drei Monaten (Artikel 9 Abs. 1 lit b und f der EU-Richtlinie 2019/1937).
Alternativ haben Sie die Möglichkeit die PBeaKK schriftlich oder mündlich über die veröffentlichten Kontaktdaten zu erreichen oder um einen persönlichen Kontakt zu ersuchen.
Möchten Sie einen Sachverhalt anonym melden, so verzichten Sie auf die entsprechenden Angaben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Wir behandeln Ihre Hinweise selbstverständlich auch dann vertraulich und halten die Datenschutzbestimmungen ein, wenn Sie uns Angaben zu ihrer Person übermitteln.