Veränderungen in ihren persönlichen Verhältnissen haben häufig Auswirkungen auf Ihren Beihilfeanspruch. Insbesondere in folgenden Fällen bitten wir Sie um eine Mitteilung:
- Hinzukommen oder Wegfall des Familienzuschlags bei Kindern,
- bei einer Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft,
- beim Tod von Beihilfeberechtigten oder berücksichtigungsfähigen Angehörigen,
- bei der Versetzung zu einer anderen Behörde,
- bei der Änderung der Bankverbindung,
- bei Adressänderungen.