Veränderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen haben häufig Auswirkungen auf Ihren Beihilfeanspruch. Insbesondere in folgenden Fällen bitten wir Sie um eine Mitteilung.
- Hinzukommen oder Wegfall des Familienzuschlags bei Kindern (schriftlich mit Nachweis)
- Überschreiten oder Unterschreiten der Einkommensgrenze von 20.878 € beim Ehepartner (schriftlich mit Nachweis)
- Aufnahme oder Beendigung einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit (schriftlich mit Nachweis)
- Heirat, Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft (schriftlich mit Nachweis)
- Tod von beihilfeberechtigten oder berücksichtigungsfähigen Angehörigen (schriftlich oder telefonisch)
- Versetzung zu einer anderen Behörde oder in den Ruhestand (schriftlich mit Nachweis)
- Änderung der Bankverbindung (schriftlich)
- Änderung der Adresse (schriftlich oder telefonisch)
- Erteilung oder Änderung eines Pflegegrades (schriftlich mit Nachweis)