Wird eine Ernährungstherapie erstattet?

Ihre Aufwendungen für eine Ernährungstherapie können wir bis zum beihilfefähigen Höchstbetrag nach Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung übernehmen, wenn diese ärztlich verordnet wurde. Voraussetzung ist, dass Ihre Ernährungstherapie von einer qualifizierten Fachkraft durchgeführt wird. Infrage kommen Diätassistenten, Oecotrophologen und Ernährungswissenschaftler. Neben Ihrem Erstgespräch mit Behandlungsplanung sind maximal 16 Behandlungen pro Jahr beihilfefähig. Der Behandlungsrichtwert liegt bei 30 Minuten je Behandlung.

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