Ja, bei diesen Heilmittelformen muss Ihre ärztliche Verordnung die Art der Behandlung oder die medizinisch notwendige Behandlungsdauer enthalten. Fehlt diese Angabe, so erstatten wir ausschließlich den beihilfefähigen Höchstbetrag für eine 30-minütige (Logopädie/manuelle Lymphdrainage) bzw. 45-minütige (Ergotherapie) Behandlung.