Nein, die pandemiebedingte Sonderregelung zur Vergütung der Hygienepauschale (in Höhe von 1,50 Euro je Behandlung) für Heilmittelerbringer endete mit dem 30.06.2022. Damit ist die Hygienepauschale nicht mehr erstattungsfähig.
Nein, die pandemiebedingte Sonderregelung zur Vergütung der Hygienepauschale (in Höhe von 1,50 Euro je Behandlung) für Heilmittelerbringer endete mit dem 30.06.2022. Damit ist die Hygienepauschale nicht mehr erstattungsfähig.