Ist die Thermalstollenbehandlung in Bad Gastein beihilfefähig?

Bei der Thermalstollenbehandlung in Bad Gastein handelt es sich um eine kombinierte Radon-Inhalation und Hyperthermiebehandlung. Die Thermalstollenbehandlung ist eingeschränkt beihilfefähig. Das heißt: Wir übernehmen die Kosten der Radon-Inhalation im Stollen bis zum beihilfefähigen Höchstbetrag von 14,90 Euro je Behandlung. Die Hyperthermiebehandlung ist hingegen nicht beihilfefähig, da die Ausstattung des Stollens nicht den Voraussetzungen eines ansteigenden Überwärmungsbads entspricht.

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