Muss die Leistung „Ergotherapie als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld“ zusätzlich neben der ergotherapeutischen Einzelbehandlung ärztlich verordnet werden?

Ja, es ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Da diese in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht benötigt wird, gehen Ärzte und Leistungserbringer jedoch häufig davon aus, dass dies auch für die PBeaKK gilt. Weisen Sie deshalb auf die Notwendigkeit einer ärztlichen Verordnung hin.