Kann mein Antrag ausnahmsweise bevorzugt bearbeitet werden?

Die Anträge werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Alle Beihilfeberechtigten haben ein gleichermaßen berechtigtes Interesse, eine Entscheidung so schnell wie möglich zu erhalten. Daher sind Ausnahmen von der Reihenfolge nicht möglich.