Wie sind die rechtlichen Grundlagen für die Beihilfebearbeitung durch die PBeaKK?

Die PBeaKK bearbeitet gemäß § 15 bzw. § 16 Bundesanstalt-Post-Gesetz (BAPostG) die Beihilfe im Auftrag der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT). Zu diesem Personenkreis gehören neben den Beamten und Versorgungsempfängern der BAnst PT auch die Beamten und Versorgungsempfänger der Postnachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost. Darüber hinaus übernehmen wir für viele Berufsgenossenschaften (BG) und Bundesbehörden die Beihilfebearbeitung, wie zum Beispiel für die BG BAU, die BG Verkehr, die Bundesnetzagentur oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.