Bei einigen Leistungen ist es notwendig, dass Sie sich vor Inanspruchnahme an die PBeaKK wenden. Dazu zählen:
- kieferorthopädischen Behandlungen,
- Psychotherapien,
- Rehabilitationsmaßnahmen.
Bei einigen Leistungen ist es notwendig, dass Sie sich vor Inanspruchnahme an die PBeaKK wenden. Dazu zählen: