Bei der Inanspruchnahme welcher Leistungen muss ich mich vorab an die PBeaKK wenden?

 

Bei einigen Leistungen ist es notwendig, dass Sie sich vor Inanspruchnahme an die PBeaKK wenden. Dazu zählen:

  • kieferorthopädischen Behandlungen,
  • Psychotherapien,
  • Rehabilitationsmaßnahmen.