- Wer kann Leistungen beantragen und Auskünfte von uns erhalten?
- Woher bekomme ich neue Antragsformulare?
- Ich brauche keine neuen Anträge, weil ich sie aus dem Internet beziehe. Warum werden sie mir trotzdem zugesandt?
- Wer hilft, wenn die beihilfeberechtigte Person selbst nicht mehr in der Lage ist, Anträge zu stellen?
- Warum müssen Sendungen an die PBeaKK frankiert werden?
- Ist der Antrag bei der PBeaKK eingegangen? Gibt es eine Eingangsbestätigung?
- Warum wird mein Antrag zurückgegeben, obwohl ich die fehlenden Angaben bereits im vorhergehenden Antrag gemacht habe?
- Welche Fristen gelten für die Beantragung von Beihilfen?
- Bei der Inanspruchnahme welcher Leistungen muss ich mich vorab an die PBeaKK wenden?
- Wie beantrage ich Beihilfeleistungen bei der PBeaKK?
- Erhalten auch Ehe-/Lebenspartner Beihilfe?
- Erhalten auch Kinder Beihilfe?
- Wer erhält Beihilfe?
- Wie sind die rechtlichen Grundlagen für die Beihilfebearbeitung durch die PBeaKK?
- Kann mein Antrag ausnahmsweise bevorzugt bearbeitet werden?