Sie erhalten grundsätzlich mit dem Erstattungsbescheid auch einen neuen Leistungsantrag.
Folgende Ausnahme besteht: Wenn Sie Leistungen mit PBeaKKDirket einreichen, wird dem Erstattungsbescheid kein Leistungsantrag beigefügt.
Sie erhalten grundsätzlich mit dem Erstattungsbescheid auch einen neuen Leistungsantrag.
Folgende Ausnahme besteht: Wenn Sie Leistungen mit PBeaKKDirket einreichen, wird dem Erstattungsbescheid kein Leistungsantrag beigefügt.