Sie erhalten grundsätzlich mit dem Erstattungsbescheid auch einen neuen Beihilfeantrag.
Folgende Ausnahme besteht: Wenn Sie Leistungen mit PBeaKKDirekt einreichen, wird dem Erstattungsbescheid kein Beihilfeantrag beigefügt.
Sie erhalten grundsätzlich mit dem Erstattungsbescheid auch einen neuen Beihilfeantrag.
Folgende Ausnahme besteht: Wenn Sie Leistungen mit PBeaKKDirekt einreichen, wird dem Erstattungsbescheid kein Beihilfeantrag beigefügt.