Ich brauche keine neuen Anträge, weil ich sie aus dem Internet beziehe. Warum werden sie mir trotzdem zugesandt?

Sie erhalten grundsätzlich mit dem Erstattungsbescheid auch einen neuen Beihilfeantrag. 

Folgende Ausnahme besteht: Wenn Sie Leistungen mit PBeaKKDirekt einreichen, wird dem Erstattungsbescheid kein Beihilfeantrag beigefügt.