Bitte beachten Sie, dass eine Rehabilitationsmaßnahme vor Antritt durch uns genehmigt sein muss, damit eine beihilfeseitige Bezuschussung erfolgen kann.
Beschäftigte und ehemalige Beschäftigte der Berufsgenossenschaften stellen sich beim Amtsarzt oder bei der Amtsärztin des für Sie zuständigen Gesundheitsamtes vor und bitten dort um eine gutachterliche Stellungnahme. Damit wir Ihren Antrag genehmigen können, muss die gutachterliche Stellungnahme eine Aussage darüber treffen, ob und in welchem Umfang die gewünschte Rehabilitationsmaßnahme medizinisch notwendig ist. Gegebenenfalls wird auch eine andere Rehabilitationsmaßnahme vorgeschlagen. Lassen Sie uns bitte anschließend umgehend dieses amtsärztliche Gutachten zukommen, damit wir Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten können.
Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen, der BAnst PT und Versorgungsberechtigte der früheren Deutschen Bundespost sowie Beihilfeberechtigte der Bundesbehörden benötigen zusätzlich zu Antrag und Verordnung die Entbindung von der Schweigepflicht, damit wir eine Begutachtung in Auftrag geben können. Alle benötigten Dokumente können Sie auf unserer Internetseite herunterladen oder bei der Kundenberatung anfordern.