Für sämtliche Aufwendungen benötigen wir Rechnungen und Belege. Die Höhe der Beihilfe errechnet sich aus den beihilfefähigen Beträgen und ist abhängig vom Beihilfebemessungssatz.
Beihilfefähig sind die Aufwendungen für
- ein ärztliches Gutachten,
- ärztliche und psychotherapeutische Behandlung,
- ärztlich verordnete Heilmittel (z.B. Krankengymnastik oder Massagen),
- ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel,
- Unterkunft, Verpflegung und Pflege bis zum niedrigsten Satz der Rehabilitationseinrichtung,
- Kurtaxe,
- An- und Abreise.