Welche Leistungen sind im Rahmen einer Rehabilitationsbehandlung beihilfefähig?

Für sämtliche Aufwendungen benötigen wir Rechnungen und Belege. Die Höhe der Beihilfe errechnet sich aus den beihilfefähigen Beträgen und ist abhängig vom Beihilfebemessungssatz.
Beihilfefähig sind die Aufwendungen für 

  • ein ärztliches Gutachten,
  • ärztliche und psychotherapeutische Behandlung,
  • ärztlich verordnete Heilmittel (z.B. Krankengymnastik oder Massagen),
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel,
  • Unterkunft, Verpflegung und Pflege bis zum niedrigsten Satz der Rehabilitationseinrichtung,
  • Kurtaxe,
  • An- und Abreise.