Für stationäre Rehabilitationsbehandlungen und Anschlussheilbehandlungen beträgt der Eigenbehalt 10 Euro pro Kalendertag entsprechend dem Beihilfebemessungssatz. Für ambulante Behandlungen sind keine Eigenbehalte vorgesehen.
Für stationäre Rehabilitationsbehandlungen und Anschlussheilbehandlungen beträgt der Eigenbehalt 10 Euro pro Kalendertag entsprechend dem Beihilfebemessungssatz. Für ambulante Behandlungen sind keine Eigenbehalte vorgesehen.