Fällt bei einer Rehabilitationsbehandlung ein Eigenbehalt an?

Für stationäre Rehabilitationsbehandlungen und Anschlussheilbehandlungen beträgt der Eigenbehalt 10 Euro pro Kalendertag entsprechend dem Beihilfebemessungssatz. Für ambulante Behandlungen sind keine Eigenbehalte vorgesehen.