Wann muss eine genehmigte Behandlung angetreten werden?

Anschlussheilbehandlungen sollen unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt stattfinden. Als unmittelbar gilt hierbei eine Frist von 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus.

Für Rehabilitationsbehandlungen beträgt die Antrittsfrist 4 Monate ab Genehmigungsdatum.