Anschlussheilbehandlungen sollen unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt stattfinden. Als unmittelbar gilt hierbei eine Frist von 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus.
Für Rehabilitationsbehandlungen beträgt die Antrittsfrist 4 Monate ab Genehmigungsdatum.