Heilmittel

Massage, Krankengymnastik, Sprachtherapie und vieles mehr: Heilmittel helfen dabei, Krankheiten zu heilen oder ihre Verschlimmerung zu verhindern. Außerdem werden Krankheitsbeschwerden gelindert. Zu den Heilmitteln zählen alle Therapieformen, die von Masseuren, Krankengymnasten, Logopäden, Sprachtherapeuten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Ernährungstherapeuten angeboten werden. Diese Therapien werden Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt verordnet – wir übernehmen Ihre erstattungsfähigen Kosten.

Vorgriffregelung ab 1. Mai 2025 zu einer beabsichtigten Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) im Heilmittelbereich

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat bekannt gegeben, dass zum 1. Mai 2025 die Höchstbeträge für viele ärztlich oder zahnärztlich verordnete physiotherapeutische Leistungen im Rahmen einer Vorgriffregelung angepasst werden. 

Für physiotherapeutische Leistungen, die ab dem 1. Mai 2025 entstehen, gelten die in der Übersicht aufgeführten Höchstbeträge.

Verzeichnis der beihilfefähigen Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilmittel

Heilmittel auf einen Blick

Rundum gut versorgt: Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Ärzten verordnet und von speziell ausgebildeten Therapeuten erbracht werden. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
  • Podologie und medizinische Fußpflege
  • Ernährungstherapie
     

Wissenswertes

Ihre Aufwendungen für Heilmittel und die dabei verbrauchten Stoffe erkennen wir an, wenn:

  • Sie uns eine ärztliche Verordnung mit Angabe der Bezeichnung des Heilmittels und der Verordnungsmenge vorlegen,
  • die Behandlung durch eine der folgenden Berufsgruppen erfolgt: Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Masseure und medizinische Bademeister, Podologen, medizinische Fußpfleger nach § 1 des Podologengesetzes, Diätassistenten, Oecotrophologen, Ernährungswissenschaftler, Logopäden, akademische Sprachtherapeuten (beispielweise: klinische Sprechwissenschaftler, medizinische Sprachheilpädagogen, Diplom-Patholinguisten, Diplomlehrer/-erzieher für sprachgeschädigte Kinder), staatlich anerkannte Sprachtherapeuten, klinische Linguisten, stattlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrer der Schule Schlaffhorst-Andersen.
     

Antragsstellung über unsere App PBeaKKDirekt

Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung über unsere App PBeaKKDirekt, dass die ärztliche Heilmittel-Verordnung der Rechnung beizufügen ist.

Unsere Erstattungsleistungen

Für Heilmittel erstatten wir Ihnen die Höchstbeträge nach Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung.