- Welches Datum gilt als Beginn des Behandlungszeitraums im Rehabilitationssport und Funktionstraining?
- Ist eine Genehmigung bei einem längerfristigen Heilmittelbedarf (Langfristverordnung) notwendig?
- Ist eine Zeit- beziehungsweise Artangabe auf meiner Verordnung für Ergotherapie, Logopädie oder manuelle Lymphdrainage notwendig?
- Ich möchte zur medizinischen Fußpflege: Werden meine Kosten für podologische Leistungen erstattet?
- Werden ergotherapeutische Leistungen bei der Diagnose Legasthenie erstattet?
- Wird Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage erstattet?
- Wie viele Sitzungen gerätegestützter Krankengymnastik werden erstattet?
Heilmittel auf einen Blick
Rundum gut versorgt: Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Ärzten verordnet und von speziell ausgebildeten Therapeuten erbracht werden. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
- Podologie und medizinische Fußpflege
- Ernährungstherapie
Wissenswertes
Ihre Aufwendungen für Heilmittel und die dabei verbrauchten Stoffe erkennen wir an, wenn:
- Sie uns eine ärztliche Verordnung mit Angabe der Bezeichnung des Heilmittels und der Verordnungsmenge vorlegen,
- die Behandlung durch eine der folgenden Berufsgruppen erfolgt: Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Masseure und medizinische Bademeister, Podologen, medizinische Fußpfleger nach § 1 des Podologengesetzes, Diätassistenten, Oecotrophologen, Ernährungswissenschaftler, Logopäden, akademische Sprachtherapeuten (beispielweise: klinische Sprechwissenschaftler, medizinische Sprachheilpädagogen, Diplom-Patholinguisten, Diplomlehrer/-erzieher für sprachgeschädigte Kinder), staatlich anerkannte Sprachtherapeuten, klinische Linguisten, stattlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrer der Schule Schlaffhorst-Andersen
Für Heilmittel erstatten wir Ihnen die Höchstbeträge nach Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung.