Heilmittel

Massage, Krankengymnastik, Sprachtherapie und vieles mehr: Heilmittel helfen dabei, Krankheiten zu heilen oder ihre Verschlimmerung zu verhindern. Außerdem werden Krankheitsbeschwerden gelindert. Zu den Heilmitteln zählen alle Therapieformen, die von Masseuren, Krankengymnasten, Logopäden, Sprachtherapeuten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Ernährungstherapeuten angeboten werden. Diese Therapien werden Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt verordnet – wir übernehmen Ihre erstattungsfähigen Kosten.

Vorgriffregelung ab 1. August 2024 zu einer beabsichtigten Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) im Heilmittelbereich

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat bekannt gegeben, dass zum 1. August 2024 die Höchstbeträge für ärztlich oder zahnärztlich verordnete ergotherapeutische Leistungen sowie die Hausbesuchspauschale im Rahmen einer Vorgriffregelung angepasst werden. Zudem können ergotherapeutische Leistungen aufgrund einer Blankoverordnung anerkannt werden.

Für ergotherapeutische Leistungen, die ab dem 1. August 2024 entstehen, gelten die in der Übersicht aufgeführten Höchstbeträge.

Verzeichnis der beihilfefähigen Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilmittel

Heilmittel auf einen Blick

Rundum gut versorgt: Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Ärzten verordnet und von speziell ausgebildeten Therapeuten erbracht werden. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
  • Podologie und medizinische Fußpflege
  • Ernährungstherapie
     

Wissenswertes

Ihre Aufwendungen für Heilmittel und die dabei verbrauchten Stoffe erkennen wir an, wenn:

  • Sie uns eine ärztliche Verordnung mit Angabe der Bezeichnung des Heilmittels und der Verordnungsmenge vorlegen,
  • die Behandlung durch eine der folgenden Berufsgruppen erfolgt: Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Masseure und medizinische Bademeister, Podologen, medizinische Fußpfleger nach § 1 des Podologengesetzes, Diätassistenten, Oecotrophologen, Ernährungswissenschaftler, Logopäden, akademische Sprachtherapeuten (beispielweise: klinische Sprechwissenschaftler, medizinische Sprachheilpädagogen, Diplom-Patholinguisten, Diplomlehrer/-erzieher für sprachgeschädigte Kinder), staatlich anerkannte Sprachtherapeuten, klinische Linguisten, stattlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrer der Schule Schlaffhorst-Andersen
     

Unsere Erstattungsleistungen

Für Heilmittel erstatten wir Ihnen die Höchstbeträge nach Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung.