Werden die Kosten für Sehhilfen übernommen?

Ab dem 01.01.2021 werden Kosten für Brillengläser bis zu den jeweiligen beihilfefähigen Höchstbeträgen erstattet. 

Für ein Einstärkenglas (Nah- oder Fernbereich) bis +/–6 Dioptrien mit sphärischem Wert wird bis zu 31,00 Euro je Glas bzw. mit zylindrischem Wert bis zu 41,00 Euro pro Glas erstattet.
Bei einem Mehrstärkenglas (mit Nah- und Fernbereich) bis +/–6 Dioptrien sind bei sphärischem Wert bis zu 72,00 Euro je Glas bzw. bei zylindrischem Wert bis zu 92,50 Euro je Glas erstattungsfähig.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie noch weitere Zuschläge für Gläser mit Gläserstärken über +/–6 Dioptrien, für Dreistufen- oder Multifokalgläser, für Gläser mit prismatischer Wirkung, für Kunststoffgläser und hochbrechende mineralische Gläser, für Lichtschutzgläser oder fototrope Gläser.

Bei Augenverletzungen oder Augenerkrankungen erstatten wir die Kosten für sogenannte therapeutische Sehhilfen.

Brillenfassungen erstatten wir nicht. Eine Ausnahme sind Fassungen von Schulsportbrillen bei vollzeitschulpflichtigen Personen. In diesen Fällen erkennen wir bis zu 52 Euro an. Kontaktlinsen-Pflegemittel zahlen wir ausschließlich bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Erstbeschaffung: ärztliche Verordnung

Falls Sie zum ersten Mal eine Sehhilfe anschaffen möchten, benötigen wir eine ärztliche Verordnung. Bei einer Ersatzbeschaffung genügt die Refraktionsbestimmung von einem Augenoptiker – also die Bestimmung Ihrer Brillenglasstärke. Kosten für eine Refraktionsbestimmung erkennen wir für eine erstattungsfähige Sehhilfe bis zu einer Höhe von 13 Euro an. Ausnahmen sind therapeutische und vergrößernde Sehhilfen: bei diesen Sehhilfen benötigen wir immer eine augenärztliche Verordnung. Wenn sich Ihre Sehstärke nicht ändert, erstatten wir Ihre Kosten für eine Neubeschaffung von Brillengläsern nach Ablauf von drei Jahren, bei weichen Kontaktlinsen nach zwei Jahren. Wenn sich Ihre Sehstärke oder Ihre Kopfform ändert, Ihre Sehhilfe unbrauchbar wird oder Sie sie verlieren, können wir Ihre Kosten für eine neue Sehhilfe bereits vor Ablauf der Mindestgebrauchszeit erstatten.