Unter welchen Voraussetzungen werden Hilfsmittel erstattet?

 

Zu den Hilfsmitteln zählen Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke. Damit die Kosten für Hilfsmittel erstattet werden können, muss das Hilfsmittel ärztlich verordnet worden sein.  

Die Beihilfefähigkeit von Hilfsmitteln richtet sich danach, ob diese in der Anlage 11 oder in der Anlage 12  der Bundesbeihilfeverordnung aufgeführt sind.

Anlage 11 der Bundesbeihilfeverordnung

Anlage 12 der Bundesbeihilfeverordnung