- Gibt es Behandlungen, die von einer Kostenübernahme ausgeschlossen sind?
- Welche gesundheitsfördernde Kurse werden erstattet?
- Was sind IGeL-Leistungen?
- Was ist zu tun, wenn eventuell ein Behandlungsfehler vorliegt?
- Kann ich Akupunktur in der Arztpraxis in Anspruch nehmen?
- Welche Rahmenbedingungen gelten für die Kostenübernahme ärztlicher Leistungen?
Wissenswertes
Ob Privatarzt oder Arzt mit gesetzlicher Kassenzulassung: Im Krankheitsfall haben Sie die freie Wahl unter allen Ärzten. Ihr Arzt rechnet seine erbrachten ärztlichen Leistungen über die Gebührenordnung für Ärzte – kurz GOÄ – ab und stellt Ihnen eine Rechnung aus. Diese Rechnung müssen Sie selbst an Ihren Arzt bezahlen.
Unsere Empfehlung: Reichen Sie Ihre Rechnungsunterlagen zeitnah mit einem Beihilfeantrag oder unserer App PBeaKKDirekt bei uns ein. Überweisen Sie den Rechnungsbetrag – sofern es das Zahlungsziel erlaubt – erst an Ihren Arzt, nachdem Sie unseren Erstattungsbescheid erhalten haben.
Voraussetzungen für unsere Erstattungsleistungen
Wir übernehmen Ihre Kosten für ärztliche Leistungen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Ihr Arzt hat Sie aufgrund einer Krankheit oder im Rahmen einer gesetzlich geregelten Vorsorge behandelt. Um die medizinische Notwendigkeit der ärztlichen Leistungen zu dokumentieren, gibt Ihr Arzt eine Diagnose beziehungsweise den Vorsorgeanlass an.
- Die Behandlungsmethoden sind nach den rechtlichen Regelungen der Bundesbeihilfeverordnung zugelassen und nicht ausgeschlossen.
- Die Gebühr muss berechnungsfähig sein und den Vorgaben der GOÄ entsprechen.
Unsere Erstattungsleistungen
Wir erstatten Ihnen ärztliche Leistungen nach dem Gebührenrahmen der GOÄ:
- 2,3-fach für ärztliche Leistungen
- 1,8-fach für medizinisch-technische Leistungen
- 1,15-fach für Laborleistungen
Überschreitet die von Ihrem Arzt abgerechnete Gebühr den sogenannten „Regelsatz der GOÄ“, erstatten wir ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen, medizinisch-technische Leistungen bis zum 2,5-fachen und Laborleistungen bis zum 1,5-fachen Satz. Voraussetzung für unsere Erstattung: Ihr Arzt begründet das Überschreiten für jede einzelne Leistung verständlich, nachvollziehbar und einzelfallbezogen. Diese schriftliche Begründung muss Ihr Arzt daher speziell auf Ihre Person abstimmen und ausführlich formulieren. Pauschale Begründungen erkennen wir nicht an, da sie gebührenrechtlich nicht ausreichend sind.