Ärztliche Leistungen

Allgemeinmediziner, Internisten, Hautärzte, Chirurgen, Orthopäden und viele mehr – die Palette an Ärzten ist ausgesprochen vielfältig. Ebenso vielfältig sind die Leistungen, welche von Ärzten angeboten werden. Als Patient nehmen Sie ärztliche Hilfe üblicherweise in Anspruch, wenn Sie sich nicht gesund fühlen. Ihr Arzt stellt eine Diagnose und leitet die entsprechende Behandlung ein. Aber Ihr Arzt bietet Ihnen noch viel mehr: Er führt Vorsorgeuntersuchungen durch, verordnet Ihnen Medikamente, Hilfs- und Heilmittel oder verschreibt Ihnen eine Kur – je nach Krankheitsbild. Frauen erhalten darüber hinaus während ihrer Schwangerschaft und nach der Geburt ärztliche Unterstützung.

Wissenswertes

Ob Privatarzt oder Arzt mit gesetzlicher Kassenzulassung: Im Krankheitsfall haben Sie die freie Wahl unter allen Ärzten. Ihr Arzt rechnet seine erbrachten ärztlichen Leistungen über die Gebührenordnung für Ärzte – kurz GOÄ – ab und stellt Ihnen eine Rechnung aus. Diese Rechnung müssen Sie selbst an Ihren Arzt bezahlen.
Unsere Empfehlung: Reichen Sie Ihre Rechnungsunterlagen zeitnah mit einem Beihilfeantrag oder unserer App PBeaKKDirekt bei uns ein. Überweisen Sie den Rechnungsbetrag –  sofern es das Zahlungsziel erlaubt – erst an Ihren Arzt, nachdem Sie unseren Erstattungsbescheid erhalten haben.

Voraussetzungen für unsere Erstattungsleistungen

Wir übernehmen Ihre Kosten für ärztliche Leistungen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Ihr Arzt hat Sie aufgrund einer Krankheit oder im Rahmen einer gesetzlich geregelten Vorsorge behandelt. Um die medizinische Notwendigkeit der ärztlichen Leistungen zu dokumentieren, gibt Ihr Arzt eine Diagnose beziehungsweise den Vorsorgeanlass an.
  • Die Behandlungsmethoden sind nach den rechtlichen Regelungen der Bundesbeihilfeverordnung zugelassen und nicht ausgeschlossen.
  • Die Gebühr muss berechnungsfähig sein und den Vorgaben der GOÄ entsprechen.

Unsere Erstattungsleistungen

Wir erstatten Ihnen ärztliche Leistungen nach dem Gebührenrahmen der GOÄ:

  • 2,3-fach für ärztliche Leistungen
  • 1,8-fach für medizinisch-technische Leistungen
  • 1,15-fach für Laborleistungen

Überschreitet die von Ihrem Arzt abgerechnete Gebühr den sogenannten „Regelsatz der GOÄ“, erstatten wir ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen, medizinisch-technische Leistungen bis zum 2,5-fachen und Laborleistungen bis zum 1,5-fachen Satz. Voraussetzung für unsere Erstattung: Ihr Arzt begründet das Überschreiten für jede einzelne Leistung verständlich, nachvollziehbar und einzelfallbezogen. Diese schriftliche Begründung muss Ihr Arzt daher speziell auf Ihre Person abstimmen und ausführlich formulieren. Pauschale Begründungen erkennen wir nicht an, da sie gebührenrechtlich nicht ausreichend sind.