Können meine Krankenhauskosten direkt mit der Postbeamtenkrankenkasse abgerechnet werden?

Ja, die allgemeinen Krankenhauskosten rechnen wir unter folgenden Voraussetzungen direkt mit dem behandelnden Krankenhaus ab: 

  • Das Krankenhaus hat eine Vereinbarung zur Direktabrechnung mit der Bundesbeihilfe abgeschlossen. Wenn ja, müssen Sie sich um nichts kümmern. Bitte fragen Sie daher im behandelnden Krankenhaus nach, ob eine solche Vereinbarung vorliegt. 
  • Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, das Formular  Antrag auf Gewährung von Beihilfe und auf Direktabrechnung (Anlage 16 der Bundesbeihilfeverordnung) zu verwenden. Das behandelnde Krankenhaus sendet das ausgefüllte und unterschriebene Formular an die PBeaKK.

Sobald uns das Formular vorliegt, erstatten wir die Beihilfe direkt an das Krankenhaus. Sollten Sie die Belastungsgrenze noch nicht erreicht haben, teilen wir Ihnen die von Ihnen zu tragenden Eigenbehalte mit.

Wahlleistungen im Krankenhaus, wie zum Beispiel Chefarztbehandlungen und 1- oder 2-Bettzimmerzuschläge, können nicht direkt abgerechnet werden.