Zum Inhalt springen Zur Service Navigation springen
Verweis zur Startseite PBeaKK. Gesund versichert. PBeaKK Logo
Beihilfedienste
  • Beihilfeleistungen
    • Erstantrag Beihilfe
    • Erstattungsbescheid
  • Beihilfe in Pflegefällen
    • Pflegeleistungen aus Ihrer Beihilfe
    • Pflegeberatung compass
  • Ratgeber
Suche
Suche
Sie sind hier:
  1. Beihilfedienste
  2. Fragen & Antworten

Erstattung

  • Wieso ist der Rechnungsbetrag manchmal höher als die Auszahlung?
  • Unter welchen Voraussetzungen werden ärztliche und psychotherapeutische Leistungen erstattet?
  • In welcher Höhe werden zahnärztliche Leistungen erstattet?
  • Welche Leistungen in Krankenhäusern werden erstattet?
  • Welche Leistungen in Privatklinken werden erstattet?
  • Welche gesundheitsfördernde Kurse werden erstattet?
  • Wird medizinische Fußpflege (Podologie) erstattet?
  • Werden ergotherapeutische Leistungen bei der Diagnose Legasthenie erstattet?
  • Wird Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage erstattet?
  • Wie viele Sitzungen gerätegestützter Krankengymnastik werden erstattet?
  • Warum wird keine antiallergische Bettausstattung erstattet?
  • In welchem Umfang werden die Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker erstattet?
  • Werden die Fahrtkosten bei einer Strahlentherapie/Chemotherapie erstattet?
  • Wird eine professionelle Zahnreinigung anerkannt?
  • Ist die Thermalstollenbehandlung in Bad Gastein erstattungsfähig?
  • Wird eine Ernährungstherapie erstattet?
  • Gilt bei der Erstattung von Arzneimitteln der Festbetrag?
Zurück zur vorigen Seite
  • Informationen zum Datenschutz
  • Korruptionsprävention
  • Abrechnungsmanipulation
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Impressum
Leichte Sprache
Verweis zur PBeaKK-Internetpräsenz Verweis zur PBeaKK-Internetpräsenz PBeaKK Logo Verweis zur Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit
Service & Kontakt
Service
  • Fragen & Antworten
  • Formulare
  • Rechtsgrundlagen
  • Rückruf-Service
Kontakt
  • EinreichungsApp
  • Kontakt