Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Wir haben diese Internetseite von Digitas Pixelpark im April 2021 testen lassen. Grundlage für den Test ist die BITV 2.0 vom 21. Mai 2019. Der Test bezieht deshalb die neuen Anforderungen der WCAG 2.1 mit ein. Der WCAG-Test basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vom 5. Juni 2018.
Aufgrund der bisherigen Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei.
- Nicht alle Kontraste von Texten sind mit dem Erfolgskriterium 1.4.3 WCAG 2.1 (Kontraste von Texten hinreichend) vereinbar. Die Kontraste von Texten werden derzeit optimiert.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18.05.2021 erstellt.
Barrieren melden
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.beihilfedienste.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Postbeamtenkrankenkasse
Hauptverwaltung Stuttgart
Unternehmenskommunikation
Nauheimer Straße 98
Telefon: 0711 9744-0
E-Mail: uk@pbeakk.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de