- Welcher Personenkreis kann offene Rechnungen nach dem Todestag einreichen und was muss ich hinsichtlich der Auszahlung von Leistungen beachten?
- Können Leistungserbringer offene Rechnungen nach dem Todestag mit uns direkt abrechnen?
- Kann ich als Angehöriger des Verstorbenen Unterstützung im Haushalt erhalten?
- Haben Bevollmächtigungen auch nach dem Tod des Versicherten Gültigkeit?
Im Todesfall können wir Leistungen auf folgende Konten überweisen:
- das Konto der Beihilfezahlungen des Verstorbenen
- ein anderes Konto, das von dem Verstorbenen im Antrag oder in der Vollmacht angegeben wurde
- ein Konto eines Erben, der sich durch einen Erbschein oder eine andere öffentlich beglaubigte Urkunde als Erbe ausweist
Wir erstatten Leistungen für beihilfefähige Aufwendungen, welche bis zum Tod der beihilfeberechtigten Person oder des berücksichtigungsfähigen Angehörigen entstanden sind.