Wissenswertes
Im Todesfall können wir Leistungen auf folgende Konten überweisen:
- das Bezügekonto des Verstorbenen
- ein anderes Konto, das von dem Verstorbenen im Antrag oder in der Vollmacht angegeben wurde
- ein Konto eines Erben, der sich durch einen Erbschein oder eine andere öffentlich beglaubigte Urkunde als Erbe ausweist
Selbstverständlich erstatten wir im Rahmen der Beihilfe alle Leistungen für die Behandlung von Krankheiten, welche bis zum Tod der beihilfeberechtigten Person oder des berücksichtigungsfähigen Angehörigen entstanden sind.