Haben Bevollmächtigungen auch nach dem Tod des Beihilfeberechtigten Gültigkeit?

Ja, die Bevollmächtigung gilt auch nach dem Tod der beihilfeberechtigten Person weiter, sofern nichts Gegenteiliges in der Vollmacht verfügt ist. Wir können unsere Erstattungsleistungen in diesem Fall auch auf ein durch den Bevollmächtigten bestimmtes Konto überweisen. Besteht eine Bevollmächtigung, benötigen wir für die Auszahlung der Beihilfe keinen Erbschein. Erben können jedoch bestehende Bevollmächtigungen jederzeit widerrufen.