Belastungsgrenze

Arzneimittel, Krankenhausbehandlungen und Fahrtkosten – für diese und andere Leistungen sieht die BBhV Eigenbehalte vor. Zu Ihrem finanziellen Schutz sind diese gedeckelt. Die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze wird als Belastungsgrenze bezeichnet. Sobald Sie diese Belastungsgrenze im Laufe eines Kalenderjahres erreichen, werden keine Eigenbehalten für das Kalenderjahr abgezogen. Sie sind dann für das Kalenderjahr von den Eigenbehalten befreit. Alles was Sie hierfür tun müssen, ist einen Antrag bei uns zu stellen: auf Festsetzung Ihrer Belastungsgrenze.

Gerne berechnen wir Ihre persönliche Belastungsgrenze auf Ihren Antrag. Eine aktuelle Aufstellung der von Ihnen geleisteten Eigenbehalte finden Sie am Ende jedes Erstattungsbescheides.

Wissenswertes zur Antragsstellung

Neben Ihrem Antrag benötigen wir zur Berechnung Ihrer Belastungsgrenze folgende Einkommensnachweise in Kopie:

  • Ihre Dienst- und Versorgungsbezüge vom Dezember des Vorkalenderjahres
  • bei Rentenbezug: Nachweis über Ihre Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und  zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung
  • bei mitversicherten Ehepartnern: Steuerbescheid
  • Ihr Antrag auf Belastungsgrenze gilt immer ausschließlich für das beantragte Kalenderjahr.
  • Antrag auf Festsetzung der BelastungsgrenzePDF-Datei
  • Nachweis einer chronischen Erkrankung nach der Chroniker-RichtliniePDF-DateiAnlage zum Antrag auf Festsetzung der Belastungsgrenze
     

Belastungsgrenze bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Wir erstatten Ihnen bei Erreichen Ihrer Belastungsgrenze ärztlich oder zahnärztlich verordnete, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, wenn diese Arzneimittel apothekenpflichtig sind. Den Kaufpreis dieser verordneten apothekenpflichtigen Arzneimittel erstatten wir, wenn er über folgenden Beträgen liegt:
 

  • bei der Besoldungsgruppe bis A 8 über 8 Euro
  • bei Besoldungsgruppe A 9 bis A 12 über 12 Euro
  • ab Besoldungsgruppe A 13 über 16 Euro

Falls Ihr Arzneimittel einem Festbetrag unterliegt, erstatten wir Ihre Kosten in Höhe dieses Festbetrags.