Arznei- Verbandmittel

Die richtigen Arznei- oder Verbandmittel können Ihre Krankheitssymptome lindern und für eine schnellere Genesung sorgen. Um zu erfahren, welches Präparat in Ihrem Fall das geeignete ist, sind Ihr Arzt und Ihr Apotheker die richtigen Ansprechpartner. Wir unterstützen Sie mit unseren Leistungen zu Arznei- und Verbandmittel.

Arznei- und Verbandmittel auf einen Blick

Arzneimittel sind Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten oder krankhaften Beschwerden bestimmt sind. Mit Verbandmittel lassen sich Verbände herstellen, welche der Versorgung oder Verhütung von Wunden dienen. Außerdem werden durch Verbände Körperteile stabilisiert, gestützt, ruhiggestellt oder gezielt mobilisiert. Ihr Arzt kann Sie über die exakte Wirkungsweise der verordneten Arznei- und Verbandmittel beraten.

Was bedeutet „verschreibungspflichtig“?

Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind Medikamente, die Ihr Arzt Ihnen auf einem Rezept verschreiben muss. Dieses Rezept müssen Sie in der Apotheke vorlegen, um das Medikament zu erhalten – ohne das Rezept darf Ihr Apotheker das Arzneimittel nicht aushändigen.
 

Mehrkosten vermeiden

Für Arzneimittel, die einen Festbetrag haben, müssen Sie die über den Festbetrag hinausgehenden Beträge selbst bezahlen. Sprechen Sie in diesem Fall Ihren Arzt an, ob es eine günstigere Alternative zu Ihrem Medikament gibt. Wir haben Ihnen Informationen zur Arzneimittel-Festbetrag-Suche zusammengestellt.

Unsere Erstattungsleistungen

Auf Grundlage Ihrer ärztlichen oder zahnärztlichen Verordnung erstatten wir Ihnen in der Regel alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Wichtig: Achten Sie darauf, dass Ihr Apotheker auf Ihrem Rezept stets die Pharmazentralnummer (PZN) notiert – diese brauchen wir für unsere Erstattung.

 

Ausnahmen: nicht erstattungsfähige verschreibungspflichtige Arzneimittel

Es gibt jedoch auch verschreibungspflichtige Arzneimittel, für die wir keine Kosten übernehmen können. Es handelt sich hierbei vor allem um:

  • Arzneimittel, deren Wirksamkeit nicht ausreichend belegt ist.
  • Lifestyle-Arzneimittel: also Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Dazu gehören beispielsweise Viagra, Appetitzügler oder Haarwuchsmittel.

Eigenbehalte und Zuzahlungen

Bis Sie Ihre Belastungsgrenze erreichen, haben ziehen wir von dem erstattungsfähigen Betrag Eigenbehalte ab. Die Höhe der Eigenbehalte ist preisabhängig: Je günstiger Ihr Arzneimittel ist, desto geringer ist auch Ihr Eigenbehalt. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln zahlen Sie 10 Prozent des Verkaufspreises hinzu. Dies sind mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro – jedoch niemals mehr als Ihre tatsächlichen Kosten.