Werden Fahrtkosten bei einer onkologischen Strahlentherapie, parenteralen onkologischen Chemotherapie oder parenteralen antineoplastischen Arzneimitteltherapie erstattet?

Ihre Fahrtkosten können wir übernehmen, wenn Sie uns Ihre Rechnung und einen Nachweis, aus dem die einzelnen Behandlungstermine hervorgehen, vorlegen. Ihr Eigenbehalt pro Fahrt wird nur für die erste und letzte Fahrt zu einer Behandlungsserie fällig.