Soziotherapie

Bei einer schweren psychischen Erkrankung können selbst alltägliche Erledigungen zur Qual werden. Auch regelmäßige Arztbesuche, Behandlungen oder Medikamenteneinnahme erscheinen als unüberwindbare Hindernisse. Hier kann die Soziotherapie weiterhelfen: Durch ein strukturiertes Training werden Patienten motiviert und gestärkt, nach und nach wieder aktiver und selbstständiger am Leben teilzunehmen. Im Unterschied zur Psychotherapie wird eine Erkrankung nicht direkt behandelt, sondern deren Auswirkungen vermindert. Die Soziotherapie ergänzt häufig bereits bestehende ambulante Behandlungen bei Ärzten oder Psychotherapeuten.

Bei der Soziotherapie handelt es sich um ein Hilfsangebot, das speziell für psychisch schwer Erkrankte – zum Beispiel mit affektiven Störungen – entwickelt wurde. Mithilfe der Soziotherapie lassen sich Krankenhausaufenthalte vermeiden oder verkürzen. Ziel der Therapie ist, Anforderungen des alltäglichen Lebens leichter zu bewältigen. Aus medizinischer Sicht geht es darum, ambulante und ärztliche Leistungen selbstständig in Anspruch nehmen zu können. 

Aber die Soziotherapie leistet noch mehr: Der Therapeut beschäftigt sich gezielt mit dem Krankheitsbild und hilft dabei, psychische Einschränkungen wie soziale Ängste, Panikattacken oder Fehlwahrnehmungen zu reduzieren. Nach und nach lernen Patienten, wieder am sozialen Leben teilzunehmen.

Wissenswertes

Die Soziotherapie ist genehmigungspflichtig. Bitte reichen Sie daher Ihre fachärztliche Verordnung gemeinsam mit Ihrem soziotherapeutischen Betreuungsplan vor Behandlungsbeginn bei uns ein.

Eine Ausnahme zur Genehmigungspflicht gilt für Therapieeinheiten, mit denen Ihr Facharzt seine Indikation für eine Soziotherapie prüfen möchte: Hier können Sie ohne unsere Genehmigung an fünf Therapieeinheiten teilnehmen. Für unsere Kostenerstattung benötigen wir die Verordnung Ihres Facharztes.

Das gleiche gilt für fünf Probestunden: Während dieser Phase prüft Ihr Therapeut Ihre Therapiefähigkeit und erstellt auch seinen soziotherapeutischen Betreuungsplan. Legen Sie uns diesen Plan bitte zusammen mit Ihrer ärztlichen Verordnung vor.

Die Voraussetzungen, der Leistungsinhalt und der Leistungsumfang für eine ärztlich verordnete Soziotherapie sind in der Soziotherapie-Richtlinie geregelt.

Unsere Erstattungsleistungen

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erstatten wir Ihnen bis zu 120 Stunden Soziotherapie innerhalb von drei Jahren. Dabei richten wir uns an die Höhe der Sätze, die mit der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbart sind.  

Bitte beachten Sie: Je Behandlungstag verbleibt Ihnen ein Eigenbehalt von 10 Prozent der Therapiekosten – dies sind mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Hierbei gelten die üblichen Regelungen zur Belastungsgrenze.