Organtransplantationen werden seit nunmehr 50 Jahren durchgeführt und sind mittlerweile ein bewährtes Verfahren der medizinischen Versorgung. Schwerkranken Menschen können gesunde Organe oder Gewebe eines geeigneten Spenders übertragen werden. Bei der Organspende wird zwischen der Lebendspende und der postmortalen Spende unterschieden. Postmortal bedeutet, dass das Spenderorgan von einem Verstorbenen stammt.
Lebendspende
Als Lebendspender kommen nur Familienangehörige oder Personen infrage, die zum Organempfänger in engem Verhältnis stehen. Bei der Organspende beziehungsweise der Transplantation entstehen Kosten sowohl für den Spender als auch für den Empfänger. Die Aufwendungen des Spenders werden dabei immer von der Krankenversicherung des Empfängers getragen.
Sind Sie als Organempfänger beihilfeberechtigt, übernehmen wir alle erstattungsfähigen Kosten der Lebendspende, die Vorbereitung und die erforderliche Nachbehandlung. Erstattungsfähig ist auch der nachgewiesene Ausfall von Arbeitseinkünften Ihres Spenders. Dies gilt auch für Personen, die als Organspender vorgesehen waren, später aber nicht mehr in Betracht kommen.
Unsere Kostenübernahme umfasst im Einzelnen folgende Aufwendungen:
- ärztliche und psychotherapeutische Leistungen
- Arzneimittel, Verbandmittel und dergleichen
- Heilmittel: wie zum Beispiel Massagen oder Krankengymnastik
- stationäre und teilstationäre Krankenhausleistungen
- Reha-Maßnahmen: wie zum Beispiel Anschlussheilbehandlung oder stationäre Rehabilitation
- Familien- und Haushaltshilfe
- Fahrtkosten
- Unterkunft bei auswärtigen ambulanten ärztlichen Leistungen
Als Organempfänger entstehen für Sie die gesetzlich vorgesehenen Eigenbehalte (Zuzahlungen) bei den jeweiligen Leistungen. Beim Organspender entfallen diese Zuzahlungen.
Stammzellspende
Zur Lebendspende zählt auch die Stammzellspende. Spender und Empfänger müssen hierbei nicht verwandt sein. Stammzellspenden werden über das Zentrale Knochenmarkspender-Register vermittelt. Wir übernehmen hierbei Ihre Kosten für die Registrierung und die Leistungen des Zentralen Knochenmarkspender-Registers.
Postmortale Spende
Die Vermittlung von postmortal gespendeten Organen und Geweben führt die zentrale Vermittlungsstelle Stiftung Eurotransplant durch. Auf Initiative des behandelnden Arztes erfolgt die Aufnahme auf die Warteliste für ein gespendetes Organ nach den Richtlinien der Bundesärztekammer. Wir übernehmen die gleichen Leistungen wie bei einer Lebendspende. Außerdem erstatten wir bei einer postmortalen Spende Ihre Registrierungspauschale bei der Stiftung Eurotransplant sowie die pauschalen Kosten für vermittlungspflichtige Organe. Weitergehende Informationen zum Thema „postmortale Organspende“ finden Sie auch auf den Seiten der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).