Krankenhausbehandlung

Im Krankheitsfall kann eine ärztliche Behandlung im Krankenhaus notwendig sein. Dabei können Sie das Krankenhaus in Abstimmung mit Ihrem Arzt frei wählen. Die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen erstatten wir grundsätzlich in voller Höhe – Wahlleistungen können Sie auf eigenen Wunsch mit Selbstbehalt zusätzlich in Anspruch nehmen.

Krankenhausbehandlung auf einen Blick

Ihre Behandlung im Krankenhaus kann voll- oder teilstationär sowie vor- oder nachstationär erfolgen. Ins Krankenhaus aufgenommen werden Sie in der Regel über eine ärztliche Verordnung oder direkt im Notfall. Achten Sie bei der Wahl des Krankenhauses darauf, dass Ihnen bei Behandlungen in Privatkliniken hohe Selbstbehalte entstehen können.

Allgemeine Krankenhausleistungen umfassen alle Maßnahmen, die für Ihre medizinische Versorgung notwendig sind. Darunter fallen vor allem ärztliche Behandlungen, die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Unterkunft und Verpflegung. Die anfallenden Kosten werden für alle Patienten einheitlich berechnet und grundsätzlich in voller Höhe erstattet. Daneben können Sie auch Wahlleistungen wie die Chefarztbehandlung im Krankenhaus vereinbaren. Beachten Sie vor dem Abschluss jedoch, dass Ihnen Selbstbehalte entstehen können.

Unsere Erstattungsleistungen

Für jeden Kalendertag erheben wir Eigenbehalte in Höhe von 10 Euro, die wir entsprechend Ihrer Tarifklasse berücksichtigen.

Wahlleistung Unterkunft: Für Kosten einer gesondert berechneten Unterkunft sind Leistungen aus der Beihilfe möglich. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 1,2 Prozent der oberen Grenze des einheitlichen Basisfallwertkorridors, der nach § 10 Absatz 9 des Krankenhausentgeltgesetzes vereinbart ist. 

Wahlleistung Arzt: Die Kosten ärztlicher Wahlleistungen wie Chefarztbehandlungen übernehmen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).