Integrierte Versorgung und Komplextherapie

Die Behandlung komplexer Erkrankungen erfordert häufig, dass zahlreiche Experten beteiligt sind: beispielsweise Ihr Hausarzt, verschiedene Fachärzte und zusätzliche Therapeuten. Damit Sie als Patient nicht allein für deren Vernetzung und die Informationsvermittlung verantwortlich sind, gibt es das Angebot der Integrierten Versorgung. Diese zukunftsweisende Versorgungsform bietet Ihnen eine hohe medizinische Qualität durch eine enge, nahtlos ineinander übergehende Zusammenarbeit der beteiligten Partner.

Integrierte Versorgung und Komplextherapie auf einen Blick

Ob Tinnitus-Therapie, ambulante Operationen, Behandlung von psychischen oder neurologischen Erkrankungen: Integrierte Versorgungsverträge stehen Ihnen in vielen Bereichen zur Verfügung. Grundsätzlich ist ein Integrierter Versorgungsvertrag in allen Bereichen des Gesundheitswesens denkbar. Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an – auf Ihren Einzelfall abgestimmt prüfen wir dann unsere Kostenübernahme.

Checkliste zur Integrierten Versorgung

Wichtig bei der Auswahl eines Integrierten Versorgungsvertrags ist, dass eine interdisziplinäre, fachübergreifende Versorgung stattfindet und dieses fachübergreifende Behandler-Team aus den Unterlagen hervorgeht – also beispielsweise im Behandlungskonzept beschrieben wird. Wenn Sie an einer Integrierten Versorgung teilnehmen möchten, beachten Sie folgende Punkte:

  • Fragen Sie Ihren Arzt oder recherchieren Sie selbst nach geeigneten Integrierten Versorgungsangeboten, die zu Ihrem Krankheitsbild passen.
  • Reichen Sie uns eine ärztliche Verordnung und einen Vertrag, zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse, einer privaten Krankenversicherung oder einem Beihilfeträger und der von Ihnen gewählten Einrichtung beziehungsweise den von Ihnen gewählten Leistungserbringern, ein.
  • Tipp: Nehmen Sie, zwecks der Kostenübernahme, Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie, in welcher Höhe wir Ihre Kosten übernehmen.

Komplextherapie

Die sogenannte Komplextherapie ist Teil der Integrierten Versorgung. Die Behandlung wird gemeinsam von einem interdisziplinären Team durchgeführt – ambulant, teilstationär oder stationär. Die Vergütung erfolgt dabei pauschal.

Zu einer Komplextherapie gehören auch Frühförderstellen und sozialpädiatrische Zentren: Hier liegt der Fokus auf medizinischen Leistungen, mit denen seelisch und körperlich beeinträchtigte Kinder und Heranwachsende gefördert werden. Der Behandlungszeitraum von Frühförderstellen reicht von der Geburt bis zur Einschulung, der von sozialpädiatrischen Zentren bis zum 18. Lebensjahr. 
Wichtig ist, dass die Einrichtungen einen Vergütungsvertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse geschlossen haben. Bei sozialpädiatrischen Zentren werden auch Vereinbarungen mit einer privaten Krankenversicherung oder mit einem anderen Sozialversicherungsträger anerkannt.  

Sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig. Chronisch Kranke oder schwerkranke Personen, die das 14., in besonders schwerwiegenden Fällen das 18. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben, können unmittelbar an eine Krankenhausbehandlung oder einer stationären Rehabilitation diese Leistung in Anspruch nehmen. Ziel dieser Leistung ist die Unterstützung der Angehörigen bzw. Bezugspersonen, um einer familiären Überforderung im Zusammenhang mit der Versorgung dieser chronisch Kranken oder schwerstkranken Kinder/Jugendlichen im häuslichen Umfeld entgegenzuwirken.