Mit dem Angebot der Integrierten Versorgung, auch Besondere Versorgung genannt, wird die Zusammenarbeit verschiedener Bereiche im Gesundheitssystem, also zwischen der ambulanten Versorgung, stationären Versorgung und Rehabilitation, optimiert. Hausärzte, Fachärzte, Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Kliniken und nichtärztliche Leistungserbringer wie Physiotherapeuten, arbeiten dabei von Anfang an zusammen. So entsteht eine Behandlung, in der sich jede Fachrichtung bestmöglich um Sie kümmert – zum Wohle Ihrer Gesundheit und ohne Mehrfachuntersuchungen.
Darüber hinaus bietet die Integrierte Versorgung die Möglichkeit, Sie mit Leistungen zu versorgen, die noch keinen Eingang in die Regelversorgung gefunden haben. Für diese besondere Form der Versorgung schließen Krankenkassen Verträge nach § 140a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch mit Leistungserbringern wie Krankenhäusern, Fachärzten oder Anbietern von digitalen Diensten ab.
Es gibt für eine Vielzahl von Krankheiten integrierte Versorgungsangebote. Das ist vor allem der Fall bei Volkskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebserkrankungen, Fettleibigkeit (Adipositas), Rheuma, künstlichen Hüft- und Kniegelenken oder chronischen Rückenschmerzen. Aber auch bei Hauterkrankungen findet die Integrierte Versorgung Anwendung.
Checkliste zur Integrierten Versorgung
Möchten Sie an einer Integrierten Versorgung teilnehmen?
- Fragen Sie Ihren Arzt oder recherchieren Sie selbst nach geeigneten Integrierten Versorgungsangeboten, die zu Ihrem Krankheitsbild passen.
- Reichen Sie uns eine ärztliche Verordnung und einen Vertrag, zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse, einer privaten Krankenversicherung oder einem Beihilfeträger und der von Ihnen gewählten Einrichtung beziehungsweise den von Ihnen gewählten Leistungserbringern, ein.
- Nehmen Sie, zwecks der Kostenübernahme, Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie, in welcher Höhe wir Ihre Kosten übernehmen.
Die sogenannte Komplextherapie ist Teil der Integrierten Versorgung. Die Behandlung wird gemeinsam von einem interdisziplinären Team durchgeführt – ambulant, teilstationär oder stationär. Die Vergütung erfolgt dabei pauschal.
Zu einer Komplextherapie gehören auch Frühförderstellen und sozialpädiatrische Zentren: Hier liegt der Fokus auf medizinischen Leistungen, mit denen seelisch und körperlich beeinträchtigte Kinder und Heranwachsende gefördert werden. Der Behandlungszeitraum von Frühförderstellen reicht von der Geburt bis zur Einschulung, der von sozialpädiatrischen Zentren bis zum 18. Lebensjahr.
Wichtig ist, dass die Einrichtungen einen Vergütungsvertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse geschlossen haben. Bei sozialpädiatrischen Zentren werden auch Vereinbarungen mit einer privaten Krankenversicherung oder mit einem anderen Sozialversicherungsträger anerkannt.
Sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig. Chronisch Kranke oder schwerkranke Personen, die das 14., in besonders schwerwiegenden Fällen das 18. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben, können unmittelbar an eine Krankenhausbehandlung oder einer stationären Rehabilitation diese Leistung in Anspruch nehmen. Ziel dieser Leistung ist die Unterstützung der Angehörigen bzw. Bezugspersonen, um einer familiären Überforderung im Zusammenhang mit der Versorgung dieser chronisch Kranken oder schwerstkranken Kinder/Jugendlichen im häuslichen Umfeld entgegenzuwirken.