Behandlungen im Ausland

Urlaubsreise in den Tropen, kurzer Städtetrip in Europa, Dienstreise im Ausland oder einem dienstlichen Wohnsitz im Ausland: Was tun, wenn Sie plötzlich erkranken? Egal, ob Sie Medikamente benötigen, einen Arzt besuchen oder gar in ein Krankenhaus müssen, wir haben für Sie die Rahmenbedingungen kurz zusammengefasst.

Behandlungen im Ausland auf einen Blick

Ob im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis: Bei akuten Erkrankungen im Ausland erhalten Sie Leistungen für Behandlungen, die stationär oder ambulant erbracht werden. Voraussetzung ist – genau wie im Inland – dass die Behandlung medizinisch notwendig war.

Bei der Erstattung Ihrer Rechnungen unterscheiden wir zwischen Ländern der Europäischen Union (EU) und Ländern, die nicht zur EU gehören.

EU-Ausland

Innerhalb der EU erstatten wir Ihnen die Leistungen grundsätzlich in der entstandenen Höhe. Bitte beachten Sie, dass hier auch Höchstbeträge, Ausschlüsse und Eigenbeteiligungen gelten – wie in Deutschland.

Nicht EU-Ausland

Lassen Sie sich außerhalb der EU ärztlich behandeln, erstatten wir Ihre Aufwendungen bis zu der Höhe, in der wir sie auch im Inland erstattet hätten. Hierzu erstellen wir eine Vergleichsberechnung.

Ausnahmen: In folgenden Fällen führen wir keine Vergleichsberechnung durch.

  • Ihre Kosten für ärztliche und zahnärztliche Leistungen liegen unter 1.000 Euro je Krankheitsfall.
  • Wir haben Ihnen die geplante Maßnahme vor Ihrem Reiseantritt bereits genehmigt.
  • Sie mussten zur Notfallversorgung das nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen.
  • Sie wohnen in der Nähe der deutschen Grenze – wie im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet – und Ihr nächstgelegenes Krankenhaus befindet sich im Ausland. Dieses suchen Sie in einer akuten Notfallsituation auf.

Für Beamtinnen und Beamten, die ihren dienstlichen Wohnsitz im Ausland haben oder in das Ausland abgeordnet sind, gelten unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse im Ausland die ortsüblichen Gebühren grundsätzlich als wirtschaftlich angemessen.