Psychotherapie

Sie werden von dunklen Gedanken geplagt, fühlen sich niedergeschlagen und hoffnungslos? Sie leiden unter starken Ängsten und sind leicht reizbar? Sie ziehen sich immer stärker von Ihren sozialen Kontakten zurück und es gelingt Ihnen nicht mehr, Ihre täglichen Anforderungen zu bewältigen? Was auch immer Sie belastet: sich bei psychischen Problemen Hilfe zu suchen, ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Eine professionelle Therapie hilft Ihnen, Ihre Symptome zu lindern und Ihre Lebensqualität zu steigern. Wir stehen Ihnen hierbei zuverlässig zur Seite: mit unseren Leistungen zur Psychotherapie.

Psychotherapie auf einen Blick

In einer Psychotherapie werden seelische Probleme professionell behandelt – egal ob es sich um Depressionen, Angststörungen, Zwänge, Essstörungen oder Suchtverhalten handelt. Ziel der Therapie ist es, Beeinträchtigungen zu überwinden. Gleichzeitig fördert Ihr Therapeut Sie in der Entwicklung einer eigenständigen und aktiven Persönlichkeit. 

Zur Psychotherapie zählen folgende Behandlungsverfahren: analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie, Systemische Therapie und die psychosomatische Grundversorgung.

  • Verhaltenstherapie: Ihr gegenwärtiges Verhalten und Erleben stehen im Zentrum der Verhaltenstherapie. Gemeinsam mit Ihrem Therapeuten erlernen Sie alternative Verhaltensweise, um Süchte, Essstörungen oder krankhafte Ängste zu überwinden – ein Lernen fürs Leben.
  • Analytische Psychotherapie: Die analytische Psychotherapie ist zeitlich aufwendiger als eine Verhaltenstherapie. Im Gespräch mit Ihrem Therapeuten setzen Sie sich mit Ihrer Lebensgeschichte auseinander – vor allem mit Ihrer Kindheit und Ihren Träumen. Ziel ist es, unbewusste Konflikte bewusst zu erleben und traumatische Erlebnisse zu verarbeiten – um so im Hier und Jetzt eine stärkere Persönlichkeit zu entwickeln.
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: Das Vorgehen gleicht der analytischen Psychotherapie. Die Therapie ist jedoch kürzer.
  • Systemische Therapie: Die Systemische Therapie ist ein Psychotherapie-Verfahren, das den sozialen Beziehungen innerhalb einer Familie oder Gruppe eine besondere Relevanz für die Entstehung einer psychischen Erkrankung beimisst. Die Therapie konzentriert sich also nicht auf die einzelne Person, sondern auf das Verhalten zwischen Mitgliedern der Familie und der weiteren sozialen Umwelt. Unter anderem versucht diese Therapieform, symptomfördernde Beziehungen zu verändern – zum Beispiel, indem der Patient eine bessere Selbstorganisation entwickelt. 
  • Psychosomatische Grundversorgung: Hier erfasst und analysiert Ihr Arzt die Zusammenhänge Ihres Krankheitsbildes, indem er systematische Einzelgespräche mit Ihnen führt. Außerdem kommen suggestive und übende Techniken zum Einsatz – wie Hypnose oder autogenes Training.
  • Je nachdem, wie Ihre Ausgangslage ist, kommen verschiedene Therapieformen in Betracht: alle mit dem Ziel, Ihre Symptome zu lindern und Ihre Lebensqualität zu steigern. Welche dieser Therapieformen am besten für Sie geeignet ist, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Facharzt oder Psychotherapeuten – denn die Behandlung von seelischen Erkrankungen ist immer individuell. 

In den ersten Sitzungen werden Sie und Ihr Therapeut sich kennen lernen. Das geschieht mit den so genannten probatorischen Sitzungen. Bis zu 5 und bei einer analytischen Psychotherapie bis zu 8 dieser probatorischer Sitzungen können Sie ohne weitere Voraussetzungen in Anspruch nehmen.

Ihr Therapeut wird spätestens vor Beginn der Behandlung eine somatische Abklärung vornehmen. Je nachdem, wie lange eine Therapie benötigt wird, ergeben sich nach den 5 bzw. 8 probatorischen Sitzungen folgende Möglichkeiten

In einer Kurzzeittherapie können Sie bis zu 24 Sitzungen in Anspruch nehmen. Die Kurzzeittherapie ist nicht genehmigungspflichtig. Wenn sich abzeichnet, dass die 24 Sitzungen der Kurzzeittherapie nicht ausreichen, können Sie gemeinsam mit Ihrem Therapeuten weitere Sitzungen beantragen.

Wichtig: Wir benötigen rechtzeitig vor Ablauf der Kurzzeittherapie Ihren Antrag - denn bei unserer Genehmigung ziehen wir einen psychotherapeutischen Gutachter heran. Sollte nach der Antragsstellung die Behandlung noch nicht genehmigt sein und dringend weitergeführt werden, haben Sie die Möglichkeit – bis zu unserer Genehmigung bzw. Entscheidung – die Behandlung als Akutbehandlung fortzuführen. 

Bei unserer Genehmigung ziehen wir bereits in Anspruch genommene Sitzungen der Kurzzeittherapie und ggf. der Akutbehandlung von den genehmigungsfähigen Sitzungen ab.

Nachdem wir Ihren Antrag geprüft und genehmigt haben, erstatten wir Ihre Kosten für eine Psychotherapie. Wir übernehmen hierbei Leistungen grundsätzlich bis zum 2,3-fachen Satz nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Gebührenordnung Psychotherapie (GOP).

Wissenswertes

Sie haben freie Wahl unter psychotherapeutisch tätigen Ärzten, staatlich zugelassenen psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten.

Gleichzeitige Behandlungen von psychotherapeutischen Akutbehandlungen und psychoanalytisch begründeten Verfahren, Verhaltenstherapie, Systemischer Therapie und Psychosomatischer Grundversorgung sind nicht möglich. Ebenfalls nicht möglich sind die in Anlage 3 Abschnitt 1 der BBhV aufgeführten Leistungen.

Weiterführende Informationen für Sie