Wissenswertes
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Familien- und Haushaltshilfe, wenn Sie als haushaltsführende Person erkranken, und wenn mindestens eine weitere Person in Ihrem Haushalt lebt, die entweder:
- pflegebedürftig ist oder
- ein Kind ist, welches sein 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- und keine weitere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.
Falls Sie alleinstehend sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Leistungen der Familien- und Haushaltshilfe erhalten.

Ihre Familien- und Haushaltshilfe sind maximal 17 Euro pro Stunde beziehungsweise 136 Euro pro Tag erstattungsfähig. Zusätzlich übernehmen wir die Fahrtkosten Ihrer Familien- und Haushaltshilfe. Werden Sie durch nahe Angehörige wie Ihrem Ehepartner, Ihren Eltern oder Ihren Kindern unterstützt, erstatten wir deren Aufwendungen für entstandene Fahrtkosten und gegebenenfalls auch ausgefallene Arbeitseinkünfte.

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