Wer kann Leistungen beantragen und Auskünfte von uns erhalten?

Beihilfeleistungen können durch die beihilfeberechtigte Person oder deren Bevollmächtigte, rechtliche Betreuer, Erben und Nachlasspfleger geltend gemacht werden. Nur diese Personen erhalten schriftliche oder telefonische Auskünfte. Dazu benötigen wie einen schriftlichen Nachweis.