Welche Änderungen in meinen persönlichen Verhältnissen muss ich der PBeaKK melden?

Veränderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen haben häufig Auswirkungen auf Ihren Beihilfeanspruch. Insbesondere in folgenden Fällen bitten wir Sie um eine Mitteilung.

  • Hinzukommen oder Wegfall des Familienzuschlags bei Kindern (schriftlich mit Nachweis)
  • Überschreiten oder Unterschreiten der Einkommensgrenze von 20.878 € beim Ehepartner (schriftlich mit Nachweis)
  • Aufnahme oder Beendigung einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit (schriftlich mit Nachweis)
  • Heirat, Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft (schriftlich mit Nachweis)
  • Tod von beihilfeberechtigten oder berücksichtigungsfähigen Angehörigen (schriftlich oder telefonisch)
  • Versetzung zu einer anderen Behörde oder in den Ruhestand (schriftlich mit Nachweis)
  • Änderung der Bankverbindung (schriftlich)
  • Änderung der Adresse (schriftlich oder telefonisch)
  • Erteilung oder Änderung eines Pflegegrades (schriftlich mit Nachweis)