Wie ist eine Rehabilitationsbehandlung zu beantragen?

Bitte beachten Sie, dass eine Rehabilitationsmaßnahme vor Antritt durch uns genehmigt sein muss, damit eine beihilfeseitige Bezuschussung erfolgen kann. 

Damit wir Ihren Antrag genehmigen können, muss die ärztliche Verordnung eine Aussage darüber treffen, ob und in welchem Umfang die gewünschte Rehabilitationsmaßnahme medizinisch notwendig ist. Lassen Sie uns bitte anschließend umgehend Ihren Antrag und die Verordnung  zukommen, damit wir Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten können. 

Alle benötigten Dokumente können Sie auf unserer Internetseite herunterladen oder bei der Kundenberatung anfordern.