Für ärztlich verordnete Hausbesuche einschließlich der Fahrtkosten kann eine Pauschale bis zum beihilfefähigen Höchstsatz nach der lfd. Nummer 83 der Anlage 9 zur BBhV anerkannt werde. Bitte achten Sie darauf, dass die Hausbesuchspauschale (Hausbesuch inklusive Fahrtkosten) in der Heilmittelrechnung eindeutig ersichtlich sein muss.