Sind die Aufwendungen für einen ärztlich verordneten Hausbesuch nebst der Fahrtkosten im Heilmittelbereich anerkennungsfähig?

Für ärztlich verordnete Hausbesuche einschließlich der Fahrtkosten kann eine Pauschale bis zum beihilfefähigen Höchstsatz nach der lfd. Nummer 83 der Anlage 9 zur BBhV anerkannt werde. Bitte achten Sie darauf, dass die Hausbesuchspauschale (Hausbesuch inklusive Fahrtkosten) in der Heilmittelrechnung eindeutig ersichtlich sein muss.

Verwandte Fragen