Wie ist die Fahrtkostenerstattung bei einer Anschlussheil- oder Suchtbehandlung?

Je nach Art des Beförderungsmittels ergeben sich bei einer Anschlussheil- oder Suchtbehandlung unterschiedliche Kostenerstattungen.

Fahrt mit privatem PKW
Für die An- und Abreise mit einem privaten PKW werden 0,20 Euro je Kilometer, höchstens 200 Euro, erstattet. 

Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, so übernehmen wir die tatsächlich entstandenen Kosten der niedrigsten Beförderungsklasse. 

Fahrt mit dem Taxi
Die Taxinutzung ist nur erstattungsfähig, wenn auf Grund einer ärztlichen Bestätigung die Notwendigkeit der Beförderung nachgewiesen wird und die PBeaKK die Aufwendungen vorher anerkannt hat. 

Fahrt mit dem Krankentransportwagen
Fahrten mit einem Krankentransportwagen (KTW) übernehmen wir, wenn während der Fahrt eine fachliche Betreuung oder fachgerechte Lagerung erforderlich ist. Diese Notwendigkeit des Transportes muss aus der ärztlichen Verordnung hervorgehen. 

Die erstattungsfähigen Aufwendungen mindern sich um Eigenbehalte/Zuzahlungen. Diese betragen 10 Prozent Ihrer Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Fahrtkosten.