Welche Daten darf die Postbeamtenkrankenkasse erheben, verarbeiten und nutzen?

Die Postbeamtenkrankenkasse darf Daten nur verarbeiten, wenn die Kenntnis dieser Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den Bestimmungen der Beihilfevorschriften erforderlich ist. Es dürfen also keine Daten verarbeitet werden, wenn dies der Erfüllung des Gesamtauftrags nicht dient.