Die Postbeamtenkrankenkasse benötigt Ihre Daten, um zunächst selbst Beihilfeberechtigte und in der Beihilfe berücksichtigungsfähige Personen bestimmen zu können (Stammdaten). Eine beantragte Leistung muss der bestimmbaren Person korrekt zugeordnet werden können (Umfang der Leistung). Es werden nur die personenbezogenen Daten verarbeitet, die wir für die Erfüllung unserer Aufgaben benötigen.