Sie erhalten grundsätzlich mit dem Erstattungsbescheid auch einen neuen Leistungsantrag. Folgende Ausnahme besteht: Wenn Sie Leistungen mit der PBeaKK-EinreichungsApp einreichen wird dem Erstattungsbescheid kein Leistungsantrag beigefügt.
Sie erhalten grundsätzlich mit dem Erstattungsbescheid auch einen neuen Leistungsantrag. Folgende Ausnahme besteht: Wenn Sie Leistungen mit der PBeaKK-EinreichungsApp einreichen wird dem Erstattungsbescheid kein Leistungsantrag beigefügt.