Unterstützung im Todesfall

Der Tod eines nahen Angehörigen ist eine emotional sehr belastende Situation. Eigentlich würde man Zuspruch und Ruhe benötigen, um angemessen trauern zu können. Aber dafür bleibt meist zu wenig Zeit. Denn nicht nur die Beerdigung muss geplant werden, viele andere Dinge sind zusätzlich zu erledigen.

Im Todesfall können wir Leistungen auf folgende Konten überweisen:

  • das Bezügekonto des Verstorbenen
  • ein anderes Konto, das von dem Verstorbenen im Antrag oder in der Vollmacht angegeben wurde
  • ein Konto eines Erben, der sich durch einen Erbschein oder eine andere öffentlich beglaubigte Urkunde als Erbe ausweist

Unsere Erstattungsleistungen

Selbstverständlich erstatten wir im Rahmen der Beihilfe alle Leistungen für die Behandlung von Krankheiten, welche bis zum Tod der beihilfeberechtigten Person oder des berücksichtigungsfähigen Angehörigen entstanden sind.